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Winterreifenpflicht

Stapel mit Winterreifen im Schnee

Vom 1.November bis 15.April gilt in Österreich die Winterreifenpflicht bzw. eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.

Alle Jahre wieder wiederholt sich die Winterreifenpflicht - diese gilt vom 1.November bis hin zum 15.April des Folgejahres. Und zwar für PKW, PKW mit leichtem oder schwerem Anhänger, für Klein-LKW (das sind jene LKW bis 3,5t die mit dem B-Führerschein gefahren werden dürfen). Aber auch Mopedautos sind von dieser Regelung betroffen.

Winterreifen oder eine Alternative - dazu später - müssen bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis an allen vier Rädern angebracht sein. Bedenke, dass auch nur Strassennässe bei Temperatursturz auch in eine Eisfahrbahn, und damit Glatteis verwandelt werden kann. Darum gilt auch hier die Winterreifenpflicht.

Als Alternative kann man Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern anbringen. Dies darf man aber nur dann, wenn die Fahrbahn durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Dabei ist zu beachten, dass die Ketten auf den Rädern der Antriebsachse montiert sein müssen.


Weitere Informationen erhältst du bei den Automobilclubs wie ARBÖ oder ÖAMTC. Aber auch beim Reifenhändler oder der Autowerkstätte deines Vertrauens.

Quelle: ÖAMTC.at

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