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Pfand für Einweg- Getränkeverpackung

Ab 1. Jänner 2025 ist es soweit - in Österreich tritt der neue Einwegpfand für Plastikflaschen und Getränkedosen in Kraft. Wir fassen zusammen.

Der Pfand von 25 Euro-Cent pro Getränkeverpackung muss für alle geschlossenen Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall (zum Beispiel Aluminium) gezahlt werden. Dies betrifft Füllmengen von 0,1 Liter bis 3 Liter.

Ausnahmen und damit von der Pfandpflicht ausgenommen:
• Getränkeverbundkartons (= Tetrapack)
• Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
• Getränkeflaschen, die für Beikost und flüssige Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und dafür verwendet werden
• Getränkearten von Milch und Milchmixgetränken
• Sirupe

Woran erkenne ich Einwegpfandprodukte?
Diese Produkte sind mit einem Logo bedruckt und gekennzeichnet » das österreichische Pfandlogo

Den Pfand, der für alle Getränkeverpackungen gleich hoch ist, kann man sich an allen Verkaufsstellen durch Rückgabe der leeren Verpackung zurückgeholt werden. Die Verkaufsstellen, an denen sie ausgegeben wurden, sind auch mit einem Rückgabesystem (z.B. Rückgabeautomat) ausgestattet. Dort wo keine Automaten installiert sind, werden die Pfande nach Rückgabe der Flaschen und Dosen direkt ausbezahlt.

Wichtig für die Rückgabe:
• das Pfandprodukt muss leer sein
• es darf nicht zerdrückt sein
• das Etikett der Verpackung muss vorhanden und lesbar sein
• Leergebinde, die kein österreichisches Pfandlogo aufgebracht haben, können in den österreichischen Verkaufsstellen nicht zurückgenommen werden

Übergangsfrist bis Ende 2025
Bis 31.12.2025 gilt eine Übergangsfrist. Getränke in Einwegverpackungen ohne Pfandlogo dürfen bis dahin ohne Einhebung eines Pfandes verkauft werden. Diese dürfen dann weiterhin über den Gelben Sack entsorgt werden.
Da dadurch im Regal gemischte Produkte verfügbar sein können, lohnt sich ein Blick auf das Etikett: ist das österreichische Pfandlogo vorhanden » Pfand muss bezahlt werden.

Getränke aus dem Onlinehandel
Ja, auch beim Kauf im Internet, muss ein Pfand bezahlt werden. Die Rücknahme und Pfanderstattung muss durch den Onlinehandel sicher gestellt werden.
Wie das in der Praxis gehandhabt wird, sollte von Fall zu Fall vorab geklärt werden.

Getränke bei Essenszustellung
Auch hier wird Pfand eingehoben. Die Leergebinde können dann bei einer anderen Verkaufsstelle zurückgegeben werden.

Weiterführende und detailiertere Information sind auf der Webseite oesterreich.gv.at zu finden.

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