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Heizkostenzuschuss 2020/21

Auch in der Heizperiode 2020/21 gewährt die NÖ Landesregierung sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen Heizkostenzuschuss. Ein Antrag für die Zuschusshöhe von € 140,- kann noch bis 30.März 2021 gestellt werden.

 

Der Heizkostenzuschuss kann auf den Gemeindeämtern des jeweiligen Hauptwohnsitzes ab dem 3.Dezember 2020 bis zum 30.März 2021 gestellt werden.
Tipp: eventuell vorab telefonisch nachfragen, da es durch die COVID-19 Situation zu geänderten/eingeschränkten Öffnungszeiten kommen kann.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
• Ausgleichszulagenbezieher:innen
• BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
• BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
• Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Voraussetzungen:
• Österreichische Staatsbürgerschaft
• Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige
• Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
• Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
• Hauptwohnsitz in NÖ
• Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten

Von der Förderung ausgenommen sind:
• Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
• Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
• Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
• Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Bereitstellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten.
• Alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben

Quelle und weiterführende Informationen: noe.gv.at

Auch in der Heizperiode 2020/21 gewährt die NÖ Landesregierung sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen Heizkostenzuschuss. Ein Antrag für die Zuschusshöhe von € 140,- kann noch bis 30.März 2021 gestellt werden.

 

Der Heizkostenzuschuss kann auf den Gemeindeämtern des jeweiligen Hauptwohnsitzes ab dem 3.Dezember 2020 bis zum 30.März 2021 gestellt werden.
Tipp: eventuell vorab telefonisch nachfragen, da es durch die COVID-19 Situation zu geänderten/eingeschränkten Öffnungszeiten kommen kann.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
• Ausgleichszulagenbezieher:innen
• BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
• BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
• Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Voraussetzungen:
• Österreichische Staatsbürgerschaft
• Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige
• Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
• Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
• Hauptwohnsitz in NÖ
• Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten

Von der Förderung ausgenommen sind:
• Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
• Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
• Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
• Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Bereitstellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten.
• Alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben

Quelle und weiterführende Informationen: noe.gv.at

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