Blutspenden - es gibt Änderungen

Blutspenden - Blutabnahmeröhrchen in einer Hand mit blauem Einweghandschuh - Image by Annett_Klingner from Pixabay

Seit 1.Juni 2025 gibt es Änderungen in der Blutspendeverordnung - wir informieren.

Die Blutspendeverordnung wurde angepasst und beinhaltet einige Neuigkeiten.
Um Eisenmangel zu vermeiden, werden die Höchstmenge an Spenderblut und die Anzahl der möglichen Blutspenden pro Jahr reduziert:
Blutentnahmemenge pro Jahr:
max. 2 Liter (Männer) und max. 1,5 Liter (Frauen, intergeschlechtlich, divers sowie Personen mit offener oder ohne Geschlechtsangabe)
Entnahmehäufigkeit pro Jahr:
max. viermal (Männer) und max. dreimal (Frauen, intergeschlechtlich, divers sowie Personen mit offener oder ohne Geschlechtsangabe)

Mit der neuen Regelung werden auch Vorgaben für diverse und intergeschlechtliche Personen sowie Menschen ohne Geschlechtsangabe festgelegt. Es wird klargestellt, dass für diese Personen grundsätzlich die Vorgaben für das weibliche Geschlecht Geltung haben. Wird es jedoch gewünscht, dann können auch - unter gewissen Voraussetzungen - die Vorgaben für das männliche Geschlecht geltend gemacht werden.

Ebenso neu ist, dass Personen, die in einem Malariagebiet geboren oder aufgewachsen sind, nicht mehr dauerhaft vom Blutspenden ausgeschlossen sind - dies gilt auch für jene Personen, die einem solchen Gebiet erkrankt sind.

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